Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Besucherinnen und Besucher dieser Website,
Das alte Jahr ist gerade erst gegangen, das neue steckt noch
in den Kinderschuhen. Es sind die Tage, an denen sich viele etwas mehr Zeit
nehmen, innehalten und reflektieren – insbesondere Was war? Was wird kommen?
Die meisten von uns haben die letzten Tage des vergangenen
Jahres anders als gewohnt verbracht. Weihnachten wurde meist nur im kleinen
Kreise gefeiert und es fanden auch keine ausschweifende Silvesterpartys zur
Begrüßung des neuen Jahres statt. Und doch hatte die Zeit auch ihren Charme und
man konnte sich auf das wesentliche konzentrieren.
Das neues Jahr 2021 hat begonnen, und es bleibt mindestens
so spannend und ereignisreich wie das vergangene Jahr.
Um nur einige Ereignisse anzusprechen: Das wohl letzte Jahr
von Angela Merkel als Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland hat begonnen, in
Amerika übernimmt bald schon ein neuer Präsident das Ruder, es gibt die ersten
Impfstoffe gegen das Coronavirus. Und trotzdem werden uns die Einschränkungen
im neuen Jahr noch eine gewisse Zeit lang weiter begleiten. Wir alle sollten in
dieser Zeit jedoch nicht mit Angst und Sorge in die Zukunft blicken, sondern mit
Zuversicht und das was vor uns liegt gemeinsam positiv gestalten.
Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute, Gesundheit,
Erfolg und Gottes Segen für Sie und Ihre Familien!
Ihr Rolf Rosenbauer, 1. Bürgermeister
PS: Ein paar Gedanken, wie wir in diesem Jahr den Umgang miteinander gestalten können
Jahreslosung
2021 - YouTube
Aktueller Hinweis zum Thema FFP2-Masken für pflegende Angehörige (Stand 22.01.2021)
Ab dem 25.01.2021 können pflegende Angehörige FFP2-Masken über die Gemeinde beantragen.
Details können Sie den beigefügten Anlagen entenhmen:
- Information zu FFP2-Masken für pflegende Angehörige
- Antrag für FFP2-Masken für pflegende Angehörige
- Hinweise für die Nutzung der FFP2-Masken
Hinweis vom 10.01.2021:
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf
wurde durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung
vom 08.01.2021
www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/5/baymbl-2021-5.pdf
aktualisiert. Diese gilt nunmehr bis zum 31.01.2021.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Kontaktbeschränkungen:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in
privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist vorbehaltlich
des § 3 nur Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren
Person
sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei
Jahren erlaubt.
Regelungen bei einer deutlich erhöhten
Sieben-Tage-Inzidenz
Wird in einem Landkreis der nach § 28a Abs. 3 Satz 12
IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner
innerhalb von sieben Tagen überschritten, so sind touristische Tagesausflüge für Personen, die
in dem betreffenden Landkreis wohnen,
über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde
hinaus untersagt.
Diese Regelung greift also für den Landkreis Coburg!
Weitere Erläuterungen finden sie unter: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Wie
die o. g. gesetzlichen Vorgaben konkret im Gemeindegebiet umgesetzt werden, ist
nachfolgend im Telegrammstil zusammengefasst:


Bitte
nutzen Sie - soweit möglich - unsere Online-Angebote
unter
dem Menüpunkt Rathaus online
und
unser Angebot Bürgerservice - Formulare und Satzungen
um
"Behördengänge" von Zuhause aus zu erledigen.
Telefonisch,
per e-mail oder FAX sind wir natürlich weiterhin erreichbar.
Unser
Bürgerbüro erreichen Sie ist unter 09565/6166-0.
Die
direkten Kontaktdaten aller Mitarbeiter finden Sie unter Rathaus &
Verwaltung
Wir
danken für Ihr Verständnis!
Bleiben
Sie gesund!